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   VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127   

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VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127 (https://dejure.org/1989,9006)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.1989 - 4 B 86.03127 (https://dejure.org/1989,9006)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 1989 - 4 B 86.03127 (https://dejure.org/1989,9006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 213
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    Es mag sein, daß ein flüchtiger Leser die etwas versteckten Differenzierungen in der Formulierung des Beklagten möglicherweise nicht erkannt hätte; darauf darf jedoch bei der Subsumtion zumindest nicht vorrangig abgestellt werden, weil die Äußerung (nur) in einem Brief an den 1. Vorsitzenden des Freien Bürgerblocks W-A als einen sachkundigen und zu aufmerksamer Lektüre geeigneten Leser gerichtet waren (vgl. BVerfGE 43, 130 (140 )).
  • BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 66.78

    Einrichtung eines Ladehofs - Umschlagplatz für den Güterfernverkehr - Öffentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    Der Beklagte hätte - unabhängig von der Frage, ob sich ein erster Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft unmittelbar auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit ( Art. 5 GG , Art. 110 BayVerf .) berufen kann (vgl. BayVerfGHE 21, 362 (372); BayVerfGHE 37, 119 (124); BVerwGE 64, 202 (205 )) - in Wahrnehmung berechtigter Interessen (vgl. den Rechtsgedanken des § 193 StGB ) gehandelt, wobei die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit für den Prozeß öffentlicher Meinungsbildung - hier über die Amtsführung des Bürgermeisters - zu berücksichtigen war.
  • BVerwG, 25.11.1966 - VII C 35.65
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    Diese Kosten trägt entsprechend dem Grundgedanken des § 155 IV VwGO (vgl. auch § 281 III 2 ZPO ) ebenfalls der Kläger ( BVerwGE 25, 299 (305 ); Kopp, § 155 Rdnr. 17).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    Entscheidend ist vielmehr, daß der Kläger seinerseits an dem Prozeß öffentlicher Meinungsbildung teilnimmt und sich damit aus eigenem Entschluß den Regeln dieses Meinungskampfes unterworfen hat; zu diesen Regeln gehört im Gefolge von harten Vorwürfen auch die Möglichkeit einer scharfen Reaktion (vgl. BVerfGE 54, 129 (138 f.); BVerfGE 66, 116 (150 f.)).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    11. Die Äußerung des Beklagten enthielt zwar ein scharfes und übersteigertes Werturteil über die Person des Klägers, aber noch keine böswillige oder gehässige Schmähkritik, und ist deshalb im Rahmen des öffentlichen Meinungskampfes hinzunehmen ( BVerfGE 61, 1 (7 f.)).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    Entscheidend ist vielmehr, daß der Kläger seinerseits an dem Prozeß öffentlicher Meinungsbildung teilnimmt und sich damit aus eigenem Entschluß den Regeln dieses Meinungskampfes unterworfen hat; zu diesen Regeln gehört im Gefolge von harten Vorwürfen auch die Möglichkeit einer scharfen Reaktion (vgl. BVerfGE 54, 129 (138 f.); BVerfGE 66, 116 (150 f.)).
  • BGH, 19.12.1960 - GSZ 1/60

    Sportplatzasche - § 839 BGB, keine Naturalrestitution

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    An der Passivlegitimation des Beklagten, d. h. an seiner zutreffenden Inanspruchnahme hinsichtlich des streitbefangenen Rechts, fehlt es deshalb, weil er seine angegriffene schriftliche Äußerung vom 14.1.1985 nicht als Privatperson, sondern im Rahmen seiner dienstlichen Stellung als erster Bürgermeister gemacht hat und diese im Hinblick darauf der Stadt als Organträger zugerechnet werden muß (vgl. BVerwG, DÖV 1968, 429; BVerwG, Buchholz 436.51 § 38 JWG Nr. 1; BGHZ 34, 99 (107 ); VGH München, BayVBl 1985, 498 (499); VGH Kassel, NJW 1988, 1683 ).
  • BVerwG, 27.12.1967 - VI B 35.67

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    An der Passivlegitimation des Beklagten, d. h. an seiner zutreffenden Inanspruchnahme hinsichtlich des streitbefangenen Rechts, fehlt es deshalb, weil er seine angegriffene schriftliche Äußerung vom 14.1.1985 nicht als Privatperson, sondern im Rahmen seiner dienstlichen Stellung als erster Bürgermeister gemacht hat und diese im Hinblick darauf der Stadt als Organträger zugerechnet werden muß (vgl. BVerwG, DÖV 1968, 429; BVerwG, Buchholz 436.51 § 38 JWG Nr. 1; BGHZ 34, 99 (107 ); VGH München, BayVBl 1985, 498 (499); VGH Kassel, NJW 1988, 1683 ).
  • VGH Hessen, 20.10.1987 - 9 OE 24/83
    Auszug aus VGH Bayern, 13.03.1989 - 4 B 86.03127
    An der Passivlegitimation des Beklagten, d. h. an seiner zutreffenden Inanspruchnahme hinsichtlich des streitbefangenen Rechts, fehlt es deshalb, weil er seine angegriffene schriftliche Äußerung vom 14.1.1985 nicht als Privatperson, sondern im Rahmen seiner dienstlichen Stellung als erster Bürgermeister gemacht hat und diese im Hinblick darauf der Stadt als Organträger zugerechnet werden muß (vgl. BVerwG, DÖV 1968, 429; BVerwG, Buchholz 436.51 § 38 JWG Nr. 1; BGHZ 34, 99 (107 ); VGH München, BayVBl 1985, 498 (499); VGH Kassel, NJW 1988, 1683 ).
  • VGH Hessen, 13.06.2012 - 8 E 1067/12

    Rechtsweg für Klage auf Widerruf amtlicher Äußerungen eines Bürgermeisters

    Der öffentlich-rechtliche Charakter der im Streit befindlichen Äußerungen des Beklagten ergibt sich daraus, dass er diese in amtlicher Eigenschaft als Bürgermeister gegenüber der Stadtverordnetenversammlung als Gemeindeorgan in Bezug auf den Kläger als Teil dieses Gemeindeorgans abgegeben hat, so dass sie als dienstliche Äußerung des Bürgermeisters der Stadt A-Stadt als Organträger zugerechnet werden muss (Hess. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1993 - 6 UE 571/93 -, NVwZ-RR 1994, 400 = juris Rn. 28 f. m.w.N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 13. März 1989 - 4 B 86.03127 -, NVwZ-RR 213 [214 m.w.N.] = juris, und Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 4 C 09.2145 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.02.2020 - 4 CE 19.2440

    Äußerungsrecht eines Bürgermeisters - Sachlichkeitsgebot

    Sie sind daher nach dem Rechtsträgerprinzip dieser Körperschaft zuzurechnen, so dass auch nur diese für den streitgegenständlichen Anspruch passivlegitimiert ist (vgl. BayVGH, U.v. 13.3.1989 - 4 B 86.3127 - NVwZ-RR 1990, 213/214; B.v. 24.5.2006 - 4 CE 06.1217 - juris Rn. 21 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2023 - 15 A 1968/22

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Ordnungsrufs im Kommunalverfassungsstreit

    vgl. BayVGH, Urteil vom 22. März 1989 - 4 B 86.03127 -, NVwZ-RR 1990, 213, 214; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 17. September 1991 - 7 A 10359/91 -, juris Rn. 41; VG Magdeburg, Urteil vom 25.10.2012 - 9 A 165/11 -, juris Rn. 37; VG Augsburg, Urteil vom 3. Juli 2017 - Au 7 K 16.327 -, juris, Rn. 39.
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